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    Arbeitsmarktzugang

    Die Bestimmungen zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis variieren in Deutschland je nach Herkunftsland. Generell wird zwischen Staatsbürger*innen des Europäischen Wirtschaftsraums (neben den EU-Mitgliedstaaten zählen hierzu noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) und Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Bürger*innen) unterschieden.

    Bürger der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

    Für Staatsangehörige dieser Länder gilt die europäische Personenfreizügigkeit. Sie genießen eine uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und benötigen keine Arbeitserlaubnis. Somit sind sie deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.

    Bürger*innen aus Drittstaaten

    Neubürger*innen aus Drittstaaten müssen, um in Deutschland arbeiten zu können, vor Einreise ein Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Herkunftsland beantragen. Nur dann ist eine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an das Visum in Deutschland möglich.

    Ausnahme: Bürger*innen aus visumsfreien Staaten (Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika) können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen (3 Monate visumsfreier Aufenthalt) und nach ihrer Einreise den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Die Arbeit darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn der Aufenthaltstitel erteilt wurde und die Aufnahme der Erwerbstätigkeit erlaubt wurde.

    Tipp: Um die Dauer des Verfahrens zu verkürzen, wenden Sie sich an Ihren zukünftigen Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin. Diese können unter bestimmen Umständen direkt bei der Ausländerbehörde ein sogenanntes beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen während Sie noch im Ausland sind.

    Für Hochqualifizierte aus Drittstaaten wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt durch die BLAUE KARTE EU erleichtert. Voraussetzung für diesen Aufenthaltstitel ist ein Hochschulabschluss, ein Arbeitsvertrag sowie ein Bruttojahresgehalt von mindestens 56.800 Euro (im Jahr 2021). Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin gilt ein verringertes Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 44.304 Euro (im Jahr 2021). Inhaber einer Blauen Karte EU erhalten grundsätzlich nach 33 Monaten ein Daueraufenthaltsrecht, wenn ein Arbeitsvertrag fortbesteht. Haben sie gute deutsche Sprachkenntnisse, erhalten sie das Daueraufenthaltsrecht bereits nach 21 Monaten. Familienangehörige müssen vor der Einreise keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und dürfen nach der Einreise sofort unbeschränkt erwerbstätig werden.

    Hochschulabsolvent*innen einer deutschen Hochschule

    Nach dem Abschluss des Studiums in Deutschland, haben Absolvent*innen die Möglichkeit hier nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Hochschulabsolvent*innen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Für Absolvent*innen aus Drittstaaten, die erfolgreich ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, besteht im Anschluss die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zur Jobsuche zu beantragen. Dabei gilt das Studium mit Bestehen der letzten Prüfung als „erfolgreich beendet“, nicht erst bei der Exmatrikulation oder bei der Ausgabe des Zeugnisses. Mit der letzten Prüfung startet somit die 18-monatige Frist zur Arbeitsplatzsuche.

    In diesen 18 Monaten haben Absolvent*innen Zeit einen Arbeitsplatz zu finden, der ihrer Ausbildung angemessen ist. Zudem müssen sie nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während dieser Zeit gesichert ist. Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche dürfen Absolvent*innen jede Art von Tätigkeit ausüben.

    Weitere Informationen zum Thema Einreise nach Deutschland finden Sie hier.

    Quellen: BMWi, BAMF, make-it-in-germany

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    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie das Team des Welcome Centers Heilbronn-Franken. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

     
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