• Menü schließen
  •  

    Steuern

    In Deutschland muss man für das Gehalt, das man von den Arbeitgeber*innen erhält, Steuern bezahlen. Die Höhe der Steuern richtet sich nach der Höhe des Gehalts und der Steuerklasse. Die Steuerklasse ergibt sich aus der Lebenssituation. So muss zum Beispiel eine ledige Person ohne Kinder einen höheren Prozentanteil des Einkommens abgeben als eine alleinerziehende Person. Die Steuern werden, genauso wie der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeitrag, automatisch von dem Lohn abgezogen bevor dieser auf das Konto der Arbeitnehmer*innen überwiesen wird.

    Viele Personen müssen eine Steuererklärung machen, in der Sie dem Finanzamt die finanzielle Situation darlegen. So kann das Finanzamt den genauen Steuersatz ermitteln. In der Regel müssen alle Personen eine Steuererklärung machen, die mehr als eine gewisse Summe im Jahr verdienen (als Beispiel für das Jahr 2020 - 9408 € für Alleinstehende und 18 816 € für Verheiratete). Die Steuererklärung kann in Papierform aber auch online über das Elster (ELektronische STeuer ERklärung)-Portal erfolgen.  Sie muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben werden.

    Bei der Steuererklärung muss man die persönliche Steueridentifikationsnummer angeben. Diese wird automatisch durch das Finanzamt erstellt, wenn man sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmeldet. Die persönliche Steueridentifikationsnummer ist unveränderlich und gilt ab der Anmeldung in dem neuen Wohnort bis höchstens 20 Jahre nach dem Tod. Sie wird einem durch das Finanzamt zugeteilt und postalisch höchstens drei Monate nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zugesandt.

     
    Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH | Weipertstraße 8-10 | 74076 Heilbronn | Telefon 0049 - 7131-7669-860
     
     

    NEWSLETTER

    Immer auf dem neuesten Stand – mit dem Newsletter der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH