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    Aufenthaltstitel

    Staatsangehörige von Ländern die nicht Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) sind und auch nicht aus der Schweiz kommen, benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige visumsfreier Staaten, die sich drei Monate visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen.

    Nachfolgend eine kurze Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel, die es in Deutschland gibt:

    • Das Visum berechtigt zum Grenzübertritt und anschließend zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland. Erteilt wird das Visum von der deutschen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes. In der Regel wird das Visum als Sichtvermerk im Reisepass oder Passersatz angebracht.

    • Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet und zweckgebunden. Sie wird für verschiedene Zwecke, z. B. zur Aufnahme einer Ausbildung, einer Erwerbstätigkeit, für den Familiennachzug oder aus humanitären Gründen erteilt. Die Befristung orientiert sich am Zweck der Erlaubnis. Dieser Aufenthaltstitel kann auch Nebenbestimmungen in Form von Bedingungen und Auflagen umfassen.

    • Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte zum Zwecke der Beschäftigung. Voraussetzung für die Erteilung einer Blauen Karte EU ist neben einem Hochschulabschluss, ein Arbeitsvertrag sowie ein bestimmtes Bruttojahresgehalt, das jährlich angepasst wird. Für Mangelberufe gilt ein niedrigeres Bruttogehalt. Hier finden Sie die aktuellen Angaben zum Bruttojahresgehalt. Beantragt werden muss dieser Aufenthaltstitel bereits vor der Einreise bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Ausgestellt wird die Karte von der Ausländerbehörde.

    • Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbefristet. Sie beinhaltet keine Nebenbestimmungen. Diese Erlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder unselbständigen oder selbstständigen Form der Erwerbstätigkeit. Voraussetzung für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis ist in der Regel der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren. Weiter werden ausreichend Deutschkenntnisse vorausgesetzt, ebenso wie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und das Fehlen von Vorstrafen.

    • Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist unbefristet und kann an Ausländern aus Drittstaaten erteilt werden. Sie berechtigt zur Ausübung jeder Form der unselbständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit und ermöglicht zusätzliche dazu die Weiterwanderung in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Voraussetzungen für ihre Erteilung sind stark an die der Niederlassungserlaubnis angelehnt.  

    Ausgestellt werden die Aufenthaltstitel (mit Ausnahme des Visums) in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels durch die lokale Ausländerbehörde.

    Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist an verschiedenen Voraussetzungen geknüpft, auf die hier nicht im Detail eingegangen wird. Bei weiterführenden Fragen leiten wir Sie gerne an die entsprechenden Ansprechpartner*innen weiter.

     
    Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH | Weipertstraße 8-10 | 74076 Heilbronn | Telefon 0049 - 7131-7669-860
     
     

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