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    Versicherungen

    In Deutschland gibt es das System der Sozialversicherungen, das im Gesetz verankert ist und das die Bürger*innen vor Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Alter und Krankheit finanziell absichert. Folgende Versicherungen sind Bestandteil des Sozialversicherungssystems und sind somit Pflicht für jede Person, die in Deutschland lebt:

    • Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Unfallversicherung
    • Rentenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung

    Für Arbeitnehmer*innen ist die gesetzliche Sozialversicherung Pflicht. Die Hälfte der Beiträge wird von den Arbeitgeber*innen bezahlt. Die andere Hälfte bezahlen die Arbeitnehmer*innen selbst, sie wird automatisch vom Gehalt oder Lohn abgezogen. Es gibt eine Ausnahme: Arbeitgeber*innen bezahlen die kompletten Beiträge zur Unfallversicherung.

    Durch Ihre Beiträge erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen aus den unterschiedlichen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Allerdings gilt für die Kranken- und Rentenversicherung, dass der Beitrag ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht weiter ansteigt (die so genannte Beitragsbemessungsgrenze).

    Quelle: BAMF

    Krankenversicherung

    Es wird generell zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschieden:

    Gesetzliche Krankenversicherungen sind günstiger als private Krankenversicherungen. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen wird der Beitrag, den man zahlen muss, durch das Einkommen berechnet. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Trotzdem haben alle Mitglieder den gleichen Anspruch auf die gleichen Leistungen. Welche Leistungen von der Versicherung bezahlt werden, hängt nicht von der Höhe der Beitragszahlungen ab, sondern davon, ob die Behandlung benötigt wird. Gibt es mehrere mögliche Behandlungsmethoden, dann wird nur die günstigste Methode bezahlt.

    Bei einer privaten Krankenversicherung zahlen alle Mitglieder den gleichen Basistarif, der vom Alter abhängig ist. Je älter man ist, desto mehr zahlt man. Der niedrigste Basistarif entspricht dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Für diesen Basistarif bekommt man alle Leistungen, die man auch bei einer gesetzlichen Versicherung bekommt. Außerdem werden noch weitere Behandlungen übernommen, die von einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden (z.B. Heilpraktiker*innen, Chefärzt*innen, Psychotherapie, Kuraufenthalt, Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt). In manchen Fällen müssen für bestimmte Behandlungen zusätzlich zu dem  Basistarif hohe Selbstbeteiligungen gezahlt werden. Letztendlich richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem allgemeinen Gesundheitszustand, dem Geschlecht, dem Alter und den gewünschten Versicherungsleistungen der Versicherungsnehmer*innen. Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die freie Wahl von welchen Ärzt*innen man sich behandeln lässt. Es gibt zum Beispiel private Praxen, die nur für privat-Versicherte sind. Diese privaten Arztpraxen sind oft besser ausgestattet und die Wartezeiten sind kürzer.

    Wer muss sich versichern?

    Alle Personen, die in Deutschland leben, müssen Mitglied einer Krankenversicherung sein.

    Arbeitssuchende Staatsangehörige von Drittstaaten müssen in ihrem Heimatland versichert sein oder eine private Krankenversicherung in Deutschland wählen.

    Arbeitssuchende Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der EU können die europäischen Krankenversicherungskarte beantragen. Mit dieser Karte bleibt man Mitglied in der Krankenversicherung im Heimatland und kann sich in Deutschland kostenfrei behandeln lassen. Allerdings werden meistens nur die Basisbehandlungen und die Notfallbehandlungen übernommen. Bei einem längeren Aufenthalt kann man den Leistungsanspruch in Deutschland ausweiten. Dafür muss man sich von der Krankenversicherung im Heimatland das europäische Formular S1 ausfüllen lassen. Mit diesem Formular bleibt man in der alten Krankenversicherung, erhält aber alle Sachleistungen, die von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

    Sobald man einen Arbeitsplatz gefunden hat, muss man Mitglied einer deutschen Krankenversicherung werden. EU-Bürger*innen müssen dafür nachweisen, dass sie bereits in dem EU-Heimatland Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Wenn sie in dem Herkunftsland privat versichert waren, dann müssen sie sich auch in Deutschland bei einer privaten Krankenversicherung anmelden. Die Ehepartner*innen und die Kinder sind in der Regel mitversichert, wenn sie auch in Deutschland leben.

    Selbstständige können frei wählen, ob sie einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung beitreten möchten. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer*innen, die ein Einkommen beziehen, das die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.

    Tipp! Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Krankenversicherung. Die Arbeitgeber*innen werden vor Arbeitsbeginn nach einer Krankenkassenmitgliedschaft fragen, da sie an die Krankenkasse die Sozialbeiträge zahlen müssen.

    Sozialversicherungsnummer: Ihre zukünftigen Arbeitgeber*innen benötigen Ihre Sozialversicherungsnummer. Diese wird automatisch erstellt, wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden und Sie können diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

    Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherung unterstützt finanziell im Fall der Pflegebedürftigkeit, um die soziale Grundsicherung zu gewährleisten.  Das heißt, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist. Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

    Rentenversicherung

    Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Existenz im Alter nach Austritt aus der Erwerbstätigkeit oder auch im Falle der Berufsunfähigkeit. Wer bei Arbeitgeber*innen angestellt ist, ist automatisch rentenversichert und die Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen. Die Höhe der Rentenzahlungen richtet sich nach der Höhe des Einkommens und nach der Anzahl der Einzahlungsjahre. Die Rente ist niedriger als das Einkommen. Durch private Rentenversicherungen kann man die Grundsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken.

    Arbeitslosenversicherung

    Alle Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, sind automatisch gegen das finanzielle Risiko bei Verlust der Arbeitsstelle versichert. Die Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen. Wenn man zum Beispiel mindestens zwölf Monate einer bezahlten, nicht geringfügigen Beschäftigung nachgegangen ist und somit mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat man ein Recht auf Arbeitslosengeld bei Verlust des Arbeitsplatzes.

    Unfallversicherung

    Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt alle Arbeitnehmer*innen, Auszubildenden, Schüler*innen, Student*innen, Arbeitssuchende und Rentner*innen bei Unfällen am Arbeitsplatz oder in der Ausbildungseinrichtung und auf den Weg dorthin und zurück.

    Weitere sinnvolle Versicherungen

    Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es in Deutschland viele private Versicherungen. Jede Versicherung kostet Geld. Sie sollten gut überlegen, was Sie wirklich brauchen, bevor Sie eine Versicherung abschließen. Zu den gängigsten Versicherungen gehören:

    • Haftpflichtversicherung
    • Hausratsversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Lebensversicherung
    • Kraftfahrzeug (KFZ)-Versicherung.

    Wenn Sie ein Auto oder ein Motorrad besitzen, sind Sie verpflichtet, eine KFZ-Versicherung abzuschließen. Sehr wichtig ist auch die Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn Sie oder Ihre minderjährigen Kinder einem anderen Menschen unbeabsichtigt Schaden zugefügt haben.

    Quelle: BAMF

     
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