• Menü schließen
  •  

    Familiennachzug

    Den Familienangehörigen (Ehepartner*innen und Kinder unter 18 Jahren) von Bürger*innen eines Drittstaats kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass

    • die Familienangehörige, zu denen nachgezogen wird, einen Aufenthaltstitel haben
    • ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht und
    • der Lebensunterhalt für die gesamte Familie gesichert ist
    • eine Krankenversicherung vorhanden ist

    Im Regelfall müssen die nachziehenden Ehepartner*innen auch einfache Deutschkenntnisse nachweisen können, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Es gibt jedoch mehrere Ausnahmeregelungen. Informationen zu den Ausnahmen erhalten Sie hier.

    Die nachgezogenen Familienangehörigen erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis, mit der sie ebenfalls eine Beschäftigung aufnehmen können.

     
    Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH | Weipertstraße 8-10 | 74076 Heilbronn | Telefon 0049 - 7131-7669-860
     
     

    NEWSLETTER

    Immer auf dem neuesten Stand – mit dem Newsletter der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH