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    Mietverträge

    Egal ob Sie eine Wohnung oder ein ganzes Haus mieten bzw. kaufen, es sollte immer ein schriftlicher Vertrag zwischen den beteiligten Parteien (Ihnen und dem Vermieter oder Verkäufer) abgeschlossen werden.

    Unbefristeter Mietvertrag

    Dies ist der gängigste Mietvertrag. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Ein bestimmtes Vertragsende (z.B. Einjahresvertrag) ist nicht vorgesehen. Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für Vermieter gelten Kündigungsfristen, je nach Wohndauer, zwischen 3 und 9 Monaten. Will der Vermieter den Vertrag kündigen, braucht er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf.

    Zeitmietvertrag

    Das ist ein Mietvertrag, in dem das Vertrags- / Mietende von vornherein festgelegt wird. Während der Laufzeit des Vertrages können Vermieter oder Mieter nicht kündigen (Ausnahme: Fristlose Kündigung). Heute gibt es praktisch nur noch den so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag. Hier muss bei Vertragsabschluss im Mietvertrag ein Befristungsgrund vereinbart werden (zum Beispiel Eigenbedarf), so dass der Vertrag zum Schutz des Mieters nicht beliebig verlängert werden kann.

    Benötigte Unterlagen die beim Abschluss eines Mietvertrags mit Verwalter/Eigentümer benötigt werden:

    • Mietvertrag
    • ggf. Arbeitsvertrag
    • ggf. Referenz vorheriger Vermieter

    Mietvertrag mit einer Wohnungsgenossenschaft

    Seltener ist der Mietvertrag mit einer Wohnungsgenossenschaft. Um diesen abzuschließen, werden Sie Mitglied und zahlen Gebühren für die Aufnahme und Genossenschaftsanteile. Die Genossenschaften verlangen in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Erforderliche Dokumente zum Vertragsabschluss sind:

    • Personalausweis / Reisepass (mit Aufenthaltstitel)
    • Eventuell Lohnabrechnung der letzten Monate oder Arbeitsvertrag
    • Unterschriebener Mietvertrag

    Mietkaution

    Bei Abschluss des Mietvertrages zahlen Sie in Deutschland eine Mietkaution in Höhe von zwei bis drei Monats-Kaltmieten. Die Zahlung einer Mietkaution ist in Deutschland üblich. Die Höhe der Mietkaution kann variieren, es gibt jedoch eine absolute Obergrenze: mehr als drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung) darf der Vermieter nicht fordern. Die Kaution ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat, den Kautionsbetrag inkl. Zinsen zurückzahlen.

    Hausratversicherung

    Unabhängig davon, ob sie vom Vermieter verlangt wird oder nicht, sollte jeder Mieter über eine Hausratversicherung verfügen. Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz. Nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Diese Gegenstände werden gegen Schäden versichert, die durch folgende Begebenheiten entstanden sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Den genauen Umfang der Versicherung sowie weitere Regelungen sollten Sie bei einem Beratungsgespräch bei einer Versicherung Ihrer Wahl erfragen.

    Rundfunkbeitrag

    In Deutschland besteht die Pflicht, einen Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Rundfunksender (Radio und Fernsehen) zu zahlen. Dabei gilt der Grundsatz, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen ist (unabhängig von der Anzahl der Bewohner und der Empfangsgeräte). Dabei ist es egal, ob öffentliche oder private Sender empfangen werden. Wohnungswechsel müssen bei „Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio“ gemeldet werden. 

    Quelle: Welcome Center Neckar-Alb

     
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