Am 31. Dezember 2020 endete die im Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der EU festgelegte Übergangsphase. Damit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1. Januar 2021 endgültig ein Drittland. Was ist nun nach dem Ende der Übergangsphase zu beachten? Welche Regelungen gelten für britische Staatsbürger, die bereits in Deutschland leben oder hierher umziehen werden? Was müssen Sie als Arbeitgeber tun, wenn Sie britische Mitarbeiter haben oder zukünftig britische Staatsangehörige einstellen möchten? Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn Sie britische Geschäftspartner haben, die für eine Geschäftsreise oder einen Arbeitsaufenthalt nach Deutschland kommen?
Referentin: Rechtsanwältin Sumejja Handzo, Associate - Fragomen Global LLP Germany
Veranstalter: Die Welcome Center der IHKs in der Regionen Nordschwarzwald, Ulm / Oberschwaben und Schwarzwald-Baar-Heuberg
Themen werden sein:
- Neueinreise von Briten für Geschäftsreisen
- Arbeitsaufenthalte
- Entsendung
- Dienstleistungserbringung britischer Unternehmen
- die Rechtslage von Familienangehörigen
Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu stellen.
Zielgruppe: Geschäftsführer*innen, Personalverantwortliche, Mitarbeiter*innen im Bereich HR
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Datum: 03. März 2021 von 10 bis 12 Uhr
Anmeldung: www.ulm.ihk24.de/system/vst/1650298?id=359237&terminId=615544
Text- und Bildquelle: Welcome Center Heilbronn-Franken