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    INFO für die Personalabteilung // Das Chancenaufenthaltsrecht

    Zum 1. Januar 2023 trat das neue "Chancenaufenthaltsgesetz" in Kraft. Mit der Neuregelung vollzieht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik sowie einer Modernisierung des Einwanderungsrechts.

    Die im Gesetz geregelte 18-monatige Aufenthaltserlaubnis wird langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Damit wird die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet. Dies war für die Betroffenen ebenso wie für die Behörden eine große Belastung.

    Für wen gilt die Regelung?
    Es gilt für Personen, die sich seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten, nicht straffällig geworden sind und sich zur deutschen Verfassung bekennen. Sie erhalten durch das Gesetz die Möglichkeit auf ein dauerhaftes Bleiberecht.

    Geduldete, die zum Stichtag am 1. Oktober 2022 fünf Jahre oder länger in Deutschland lebten, sollen gemeinsam mit ihren Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" bekommen. Innerhalb von 18 Monaten können sie versuchen, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

    Dazu gehört

    • dass sie überwiegend selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können,
    • ausreichende Deutschkenntnisse haben und
    • ihre Identität geklärt ist. 

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wenn nicht, fallen die Betroffenen in die Duldung zurück. Ausgeschlossen vom neuen Gesetz sind Geduldete, die Falschangaben über ihre Identität gemacht haben oder straffällig geworden sind.

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